Allgemeine
Geschäftsbedingungen
der
Taxi-Funk Ingolstadt GmbH und Co.KG
für
Rechnungskunden gültig ab 01.01.2011
1.
Geltungsbereich:
Die
AGB gilt für alle Rechnungskunden u. Rechnungsfahrten sofern von BGB, HGB,
PBefG, BOKraft, Taxiordnung, Taxitarifordnung sowie der Funkordnung d.
Taxi-Funk nichts anderes bestimmt wird.
Als
Vertragspartner wird der Fahrgast selbst bestimmt. Der VP haftet der Taxi-Funk
GmbH & Co.KG gegenüber allen Forderungen an Dritte die aus diesem Vertrag
entstehen, falls der Dritte die Zahlung verweigert oder nur teilweise
begleicht.
2.
Begriffsbestimmung:
Rechnungskunde
ist ein Fahrgast der eine bestimmte Fahrt in Auftrag gibt oder von Dritten in
Auftrag gegeben wird, ohne dass die Fahrt nach Beendigung bar oder mit einem
anderen akzeptierten Zahlungsmittel beglichen wird. Der Kunde muss sich in
jedem Fall – auch bei Bestellung durch Dritte - als Rechnungskunde zu erkennen
geben. Für Schäden die durch falsche Bestellung entstehen haftet die TF nicht.
Rechnungsfahrt
ist eine Taxi- oder Auftragsfahrt die ein Fahrgast selbst oder ein Dritter
bestellt. Diese Fahrt wird dem Fahrgast oder dem Dritten in Rechnung gestellt.
3.
Preise:
Für
das Anlegen einer Rechnungskundenkartei wird ein Betrag von 25,00 €, für das
Führen der Kartei in jedem aktiven Monat ein Betrag von 5,00 € je Monat als
Kostenersatz erhoben. Preise verstehen sich zzgl. 19 % Mehrwertsteuer.
4.
Zahlungsfristen:
Eine
in Rechnung gestellte Fahrt oder Auftrag wird falls in der Rechnung nicht
anders vereinbart sofort, nach Erhalt der Rechnung, fällig. 30 Tage nach
Fälligkeit gerät der Fahrgast in Verzug. Ortsübliche Säumniszuschläge u.
Verzugszinsen – jedoch mindestens 10,00 € - werden dem säumigen Zahler
berechnet. Rechtliche Schritte und weitere Kosten behält sich die Taxi-Funk
gegenüber säumigen Kunden vor.
5.
Zahlungsbedingungen:
Der
Service der Taxi-Zentrale – insbesondere das Anlegen einer RE-Kundenkartei, die
Vermittlung an den ausführenden Taxiunternehmer und sämtliche
Abrechnungsmodalitäten – ist für einen evtl. Dritten und den Fahrgast selbst
kostenfrei. Oben angegebene Preise werden fällig wenn der Kunde während
- eines vereinbarten Zeitraumes
- einer zeitlich begrenzten Behandlung
- eines laufenden Auftrages, oder
- vor Ablauf eines Jahres bei längeren, regelmäßigen Auftragen (Dialyse etc.)
aus
eigenem Entschluss auf den Service der Taxi-Zentrale verzichtet und ein anderes
Unternehmen wählt. Der fällige Betrag wird dann kumuliert bis zum Vertragsende
berechnet.
Ausnahme:
Der fällige Betrag wird nicht fällig, wenn der Vertrag von Dritten oder wegen
Einflüssen die der Kunde nicht zu vertreten hat, beendet wird.
6.
Haftung:
Die
Taxi-Funk Ingolstadt GmbH & Co.KG haftet dem Kunden gegenüber im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen u. im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns. Ansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn diese durch die
Vermittlungstätigkeit entstanden sind. Schäden und Ansprüche die während der
Auftragsausführung oder nach Vergabe des Auftrages an den Taxifahrer entstanden
sind, sind mit dem jeweiligen Taxiunternehmen selbst zu regeln.
7.
Erfüllungsort:
Als
Erfüllungsort u. Gerichtsstand gilt für beide VP Ingolstadt